Als mündiger Verbraucher möchten Sie wissen, welche Positionen Handwerker für ihre Einsätze berechnen dürfen. Wir möchten Ihnen hier einen Leitfaden an die Hand geben, der Ihnen die verschiedenen Positionen einer Handwerkerrechnung erklärt – speziell im Bereich des Schlüsselnotdienstes.

Arbeitszeit und Monteurkosten

Nach Empfehlungen von Handwerkskammern sollten Fahrtzeiten und die eigentlichen Montagezeiten auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden. Es ist wichtig zu verstehen, dass Fahrtzeiten als Arbeitszeit gelten, da der Monteur auf Veranlassung des Kunden unterwegs ist.

Tipp: Fragen Sie nach der Abrechnungseinheit. Viele Betriebe rechnen mittlerweile kundenfreundlich in 15-Minuten-Takten ab.

Rüstzeiten

Damit ist der Arbeitsaufwand gemeint, der für die Beladung und Vorbereitung des Kundendienstfahrzeuges entsteht. Da Spezialwerkzeuge aus versicherungstechnischen Gründen oft nicht dauerhaft im Fahrzeug verbleiben dürfen, entsteht dieser Aufwand bei jedem Einsatz neu.

Lohnzuschläge für Notdienste

Für Einsätze außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (werktags meist 8:00 bis 18:00 Uhr) sind Zuschläge üblich und rechtlich zulässig. Die Höhe richtet sich oft nach Tarifverträgen:

Zeitraum Üblicher Zuschlag
Spätdienst (17:00 - 22:00 Uhr)50%
Nachtdienst (22:00 - 06:00 Uhr)100%
Wochenende / Feiertage50% - 150%
Tipp: Achten Sie darauf, dass Zuschläge nur auf die Lohnkosten (Arbeitszeit), nicht aber auf Material oder Fahrtkostenpauschalen berechnet werden.

24-Stunden-Bereitstellungspauschale

Seriöse Notdienste halten rund um die Uhr Personal in der Zentrale und Monteure auf Abruf bereit. Dieser logistische Aufwand wird oft über eine Bereitstellungspauschale (Sockelbetrag) abgegolten. Dies ist gerechter als diese Kosten in den allgemeinen Stundensatz einzukalkulieren, da so Montagekunden während der Geschäftszeiten nicht die Notdienst-Vorhaltung mitbezahlen müssen.

Spezialwerkzeuge

Der Einsatz hochwertiger Öffnungswerkzeuge (z.B. Zieh-Fix, Fräser) verursacht Verschleiß und hohe Anschaffungskosten. Diese werden oft als separate Position zwischen 10 € und 40 € abgerechnet.

PKW-Unterhaltungskosten

Diese Pauschale deckt die Kosten für das Fahrzeug (Anschaffung, Steuern, Versicherung, Sprit) ab. Üblich sind Pauschalen je nach Entfernung oder eine Abrechnung pro gefahrenem Kilometer (ca. 1 €/km).

Umgang mit "Preisfallen"

Es gibt immer wieder Berichte über überteuerte Rechnungen. Doch Vorsicht: Eine Rechnung über 250 € oder 300 € für eine nächtliche Notöffnung ist durch Zuschläge, Fahrtzeit und eventuelles Material (neuer Zylinder) oft absolut gerechtfertigt.

Unser Rat: Informieren Sie sich bei Fachbetrieben oder Handwerkskammern über ortsübliche Preise. Schlichtungsstellen der Kammern helfen kostenlos bei Streitigkeiten und sind oft kompetenter als allgemeine Hotlines.